Bericht der Revisionstelle zur Konzernrechnung

An die Generalversammlung der Kursaal Bern AG, Bern
(vormals Kongress & Kursaal Bern AG)
Bern, 12. April 2022

 

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Als Revisionsstelle haben wir die Konzernrechnung der Kursaal Bern AG, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis und Anhang für das am 31. Dezember 2021 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Verantwortung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Konzernrechnung in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontroll­systems mit Bezug auf die Aufstellung einer Konzernrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungs­methoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.

Verantwortung der Revisionsstelle

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Konzernrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Konzernrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Konzernrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Konzernrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungs­handlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessen­heit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Konzernrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung für das am 31. Dezember 2021 abgeschlossene Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und entspricht dem schweizerischen Gesetz.

Berichterstattung über besonders wichtige Prüfungssachverhalte aufgrund Rundschreiben 1/2015 der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.

Der im Berichtsabschnitt „Verantwortung der Revisionsstelle” beschriebenen Verantwortung sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshand­lungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berück­sichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur beiliegenden Konzernrechnung.

Aktivierung und Bewertung der Sachanlagen

Risiko

Die Gesellschaft bilanziert in der Konzernrechnung Sachanlagen zu Anschaffungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Per 31. Dezember 2021 weist die Konzernrechnung Sachanlagevermögen im Gesamtwert von CHF 91.8m aus. Dies entspricht 63.5% der Bilanzsumme und ist somit wesentlich. Naturgemäss unterliegen die bilanzierten Werte einem Werthaltigkeitsrisiko. Die Aktivierbarkeit, die hinterlegten Nutzungsdauer sowie die Überprüfung der Werthaltigkeit der Investitionen in Sachanlagen unterliegen einem gewissen Ermessenspielraum. Investitionen werden durch den Verwaltungsrat genehmigt. Die Aktivierbarkeit sowie die Inbetriebnahme und die geschätzten Nutzungsdauern werden durch die Geschäftsleitung beurteilt bzw. bestimmt. Die Geschäftsleitung beurteilt regelmässig, ob Anzeichen einer möglichen Wertbeeinträchtigung vorliegen und stellt Werthaltigkeitsüberlegungen an. Werden solche Anzeichen identifiziert, erstellt die Geschäftsleitung einen Werthaltigkeitstest.

Die Bewertungsgrundsätze der Sachanlagen sind in der Anhangsangabe 6 der Konzernrechnung offengelegt.

Unser Prüfvorgehen

Wir prüften das Vorhandensein eines internen Kontrollsystems im Bereich Aktivierung und Bewertung der Sachanlagen mittels Befragungen, Einsichtnahme in Dokumente und Nachvollzug von Schlüsselkontrollen. Im Bereich Aktivierungen prüften wir stichprobenweise die Aktivierungsfähigkeit der entsprechenden Sachanlagen anhand von Rechnungen oder sonstigen Nachweisen. Weiter prüften wir die Zuordnung in die jeweilige Anlageklasse, die Angemessenheit der definierten Nutzungsdauern anhand interner Richtlinien sowie die rechnerische Richtigkeit der erfassten Abschreibungen.

In Bezug auf allfällige Wertbeeinträchtigungen beurteilten wir die Einschätzung der Geschäftsleitung. Wir nahmen Einsicht in den Werthaltigkeitstest bzw. die Bewertungsunterlagen, die diesem Test zu Grunde liegen. Ferner befragten wir die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat zur Werthaltigkeit der Sachanlagen.

Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Aktivierung und Bewertung der Sachanlagen.

Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften

Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR und Art. 11 RAG) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.

Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.

Ernst & Young AG

Olivier Mange
Zugelassener Revisionsexperte
(Leitender Revisor)

Philippe Wenger
Zugelassener Revisionsexperte